Erdgasumstellung bei der enm

Erdgasumstellung

Umstellung von L- auf H-Gas erfolgreich abgeschlossen

Umstellung von L- auf H-Gas erfolgreich abgeschlossen

Sieben Jahre nach dem offiziellen Start hat die evm-Gruppe das Projekt erfolgreich beendet.

Genau zehn Jahre ist es her, dass die Open Grid Europe (OGE) als Betreiberin des Gasfernleitungsnetzes die evm-Gruppe über die notwendige Erdgasumstellung im hiesigen Netzgebiet informierte. Zwischen 2021 und 2023, hieß es in der Mitteilung seinerzeit, müsse das Erdgasnetz im nördlichen Rheinland-Pfalz auf H-Gas umgestellt werden. Hintergrund ist die Tatsache, dass die Erdgasförderung in den Niederlanden schrittweise eingestellt werden soll und von dort größere Mengen L-Gas in das Fernleitungsnetz eingespeist wurden. Stattdessen strömt nun H-Gas aus Norwegen und anderen Bezugsländern durch das Netz der enm. Da H-Gas einen höheren Brennwert hat, mussten sämtliche gasbetriebenen Geräte auf die neue Gasqualität angepasst werden.

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MEHR ERFAHREN 

  • 1. Zum Hintergrund: L- und H-Gas

    In Deutschland werden derzeit zwei verschiedene Arten von Erdgas zum Beispiel zum Heizen oder Kochen und in der Industrie verwendet. Zum einen wird „H-Gas“ genutzt. Die Bezeichnung ist aus dem englischen Begriff „high calorific gas“ abgeleitet und kennzeichnet Erdgas mit einem hohen Energiegehalt. Dieses „H-Gas“ wird von verschiedenen Lieferanten aus verschiedenen Staaten bezogen. Zum anderen wird bislang auch in Koblenz sowie in Nord- und in Teilen Westdeutschlands noch „L-Gas“ verwendet (aus dem Englischen „low calorific gas“, also Erdgas mit im Vergleich zum H-Gas niedrigerem Energiegehalt). Die Netze, in denen diese beiden unterschiedlichen Gasqualitäten transportiert werden, werden getrennt voneinander betrieben. Nach der langen Nutzung über mehrere Jahrzehnte ist eine schrittweise Verringerung der L-Gasproduktion aufgrund der natürlichen Erschöpfung in den Erdgasfeldern in den Niederlanden und in Deutschland abzusehen. Die Regierung der Niederlande hat eine Reduktion der L-Gas-Produktion angekündigt.

  • 2. Wie wird die Versorgungssicherheit gewährleistet?

    Die fehlenden L-Gas-Mengen werden durch H-Gas-Mengen ersetzt, welche aus verschiedenen Bezugsquellen stammen. Rund zwei Drittel des deutschen Gasbedarfs werden derzeit aus westeuropäischen Quellen (21 Prozent aus Norwegen, 29 Prozent aus den Niederlanden, 3 Prozent aus Dänemark, Großbritannien, etc.) und heimischer Produktion (7 Prozent) gedeckt. Russisches Erdgas (40 Prozent) wird über die Ukraine, Weißrussland und seit dem Bau der Nord-Stream auch durch die Ostsee direkt aus Russland geliefert. Damit verfügen die deutschen Erdgasunternehmen über breit diversifizierte Bezugsquellen, deren Erdgasmengen über ebenfalls diversifizierte Transportwege importiert werden. Die Diversifikation der Importe war dabei in den vergangenen Jahren stabil und nimmt mit der zunehmenden Verfügbarkeit von LNG (Liquefied Natural Gas) noch weiter zu. Somit wird eine einseitige Abhängigkeit von einzelnen Lieferländern vermieden und die Versorgungssicherheit ist weiterhin gewährleistet.

  • 3. Wie erfolgt die Umstellung?

    Aufgrund der kontinuierlich sinkenden L-Gasmengen wird Schritt für Schritt in den einzelnen Netzbereichen die Gasqualität auf H-Gas umgestellt. Dies erfordert eine Anpassung der Gasverbrauchsanlagen. Die Umstellung von L- auf H-Gas erfolgt mit einem ausreichenden Planungsvorlauf, in welchen neben den Haushalts- und Gewerbekunden auch Industriekunden sowie Kraftwerksbetreiber eng eingebunden werden. So wird sichergestellt, dass die Umstellung der Netze in Zeiträumen möglichst geringer Systembelastung durchgeführt wird und der Zeitraum der Nicht-Verfügbarkeit des Anschlusses sehr kurz ist. Auf diese Weise sind durch den eigentlichen Umstellungsprozess keine Auswirkungen sowohl auf die Gas- als auch auf die Stromversorgung zu erwarten.

  • 4. Was genau muss technisch angepasst werden?

    Bei Heizungsanlagen und anderen gasnutzenden Endgeräten (z.B. Gasherd, Warm- und Heißwasserbereiter) werden vor der Erdgasumstellung alle bestehenden Geräte überprüft und gegebenenfalls auf die neue H-Gasqualität angepasst. Diese Anpassung der Heizungsanlagen und Endgeräte umfasst größtenteils den Austausch der Brennerdüse und eine Neueinstellung des Brenners. Erdgasautos, -busse etc. müssen nicht angepasst werden. Da sich ihre Motoren automatisch einstellen, können sie sowohl L- als auch H-Gas ohne Probleme verbrennen. Auch auf beliebige Mischungen von L- und H-Gas stellen sich die Motoren ein. Bei Anlagen von Gewerbe- und Industriebetrieben können je nach Anlagentyp weitere Anpassungstätigkeiten notwendig sein. Dies ist jeweils vor Ort und individuell zu prüfen.
    Nach der Anpassung des Endgerätes und der Umstellung des Erdgasnetzes auf H-Gas- Qualität ergeben sich für den Kunden meist keine Einschränkungen und Veränderungen bei dem Betrieb der Anlagen. Dies hatte sich bereits bei vergangenen Umstellungsvorgängen bspw. in den neuen Bundesländern gezeigt (damals wurden die Geräte von Stadtgas auf H-Gas umgestellt).

  • 5. Wer trägt die Kosten der Anpassung?

    Wichtig zu wissen ist: Die Kosten für diese Anpassung zahlt nicht der Kunde vor Ort per Rechnung. Die Kosten werden stattdessen auf alle erdgasversorgten Haushalte und alle erdgasversorgten Industrieunternehmen in Deutschland umgelegt – unabhängig davon, ob Kunden L- oder H-Gas beziehen. Mit dieser gemeinschaftlichen Finanzierung wird dem Solidargedanken Rechnung getragen. Die Kunden können schließlich nichts dafür, dass die Umstellung erforderlich wird. Zudem wird die Finanzierung der Kosten zeitlich gestreckt: Beginnend im Jahr 2015 werden die pro Jahr anfallenden Kosten für die schrittweise Umstellung in Nord- und Westdeutschland ermittelt und Jahr für Jahr wie oben beschrieben deutschlandweit umgelegt. Dies geschieht bis zum Abschluss aller Umstellungsmaßnahmen etwa im Jahr 2030. Die Kosten fließen in die Netzentgelte ein.

  • 6. Wo finden sich die gesetzlichen Grundlagen für diese Umstellung?

    Die gesetzliche Grundlage für dieses Verfahren findet sich im Energiewirtschaftsgesetz (§ 19a: Umstellung der Gasqualität; Verordnungsermächtigung). An diese Vorgaben ist auch die Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG gebunden.

  • 7. Warnung vor SPAM E-Mails mit Falschinformationen zur Erdgasumstellung

    Derzeit sind SPAM E-Mails im Umlauf, in denen der Empfänger unter Vortäuschung falscher Tatsachen aufgerufen wird, die Heizungsanlage zu erneuern.

    Die Behauptung: Durch die in Deutschland geplante Umstellung der Erdgasart (von "L" auf "H"-Gas) werde ein Austausch der Heizungsanlage unausweichlich. Daher sollten die Kunden jetzt die Heizungsanlage austauschen und dabei staatliche Fördergelder in Anspruch nehmen, die zu einem späteren Zeitpunkt wegfielen.

    Diese Behauptung ist schlicht falsch und deutet auf den Versuch hin, auf illegalem Weg Kundendaten zu erheben. Welche weiteren Ziele der Absender mit den Falschinformationen verfolgt, ist bisher unbekannt. Wichtig zu wissen ist: In der Regel ist im Rahmen der Erdgasumstellung kein Austausch der Heizungsanlage notwendig.

    Fall Sie derartige E-Mails zur Erdgasumstellung von unbekannten Absendern erhalten, sollten Sie diese auf keinen Fall öffnen.

    Die Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG stehen seit vielen Jahren für eine sichere und zuverlässige Versorgung ihrer Kunden mit dem umweltschonenden Energieträger Erdgas. Die Anpassung Ihrer Verbrauchsgeräte (bspw. Ihrer Heizungsanlage) wird in Ihrem Versorgungsgebiet in den Jahren 2021, 2022 und 2023 stattfinden.

    Wir, als Ihr zuständiger Netzbetreiber, werden Sie rechtzeitig und transparent über die Schritte zur Marktraumumstellung L-H-Gas informieren.

 

Unter den folgenden Links erhalten Sie weitergehende Informationen zum Thema Erdgasumstellung:


Bei Fragen zur Erdgasumstellung in unserem Netzgebiet wenden Sie sich bitte an uns:

Telefon Erdgasbüro: 0261 2999-60100
E-Mail: Erdgasumstellung@enm.de